Digtales Vertrauen zählt
Erstellung von individuellen Datenschutzkonzepten vor, während und nach Transformationsprozessen
Ihr Vorteil: Datenschutz einfach, rechtsicher, kostengünstig
Unternehmen, die personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen sind angehalten, die innerbetriebliche Organisation konzeptionell so zu gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Bis dahin muss der Datenschutz entsprechend den geltenden Richtlinien angepasst sein. Ein daran orientiertes Datenschutzkonzept legt fest, welche Maßnahmen in einem Unternehmen getroffen werden müssen, um die Regelungen zum Datenschutz einzuhalten und wie Sie als Unternehmen verhindern, dass personenbezogene Daten unbefugten Dritten zugänglich werden. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihr aktuelles Datenschutzkonzept überhaupt den aktuellen Anforderungen entspricht bzw. wie Sie es auf die neuen Anforderungen ausrichten müssen, dann rufen Sie mich an:
Ulrich Jahnke Tel. 0179 7088662
Als zertifizierter Datenschutzbeauftragter unterstütze ich Sie in folgenden 3 wichtigen Punkten
d.h. eine Analyse des Ist-Zustandes und Darstellung der aktuellen Probleme, eine Darstellung der betroffenen Gesetze und daraus abgeleitet zu treffende Maßnahmen, auch im Hinblick auf die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung.
Hier sollte sich der Datenschutz zunächst bei der Konzepterstellung an den Unternehmenszielen orientieren. Dann werden im allgemeinen Datenschutzkonzept die Anforderungen an alle Systeme und Prozesse im Unternehmen dokumentiert. In einem anwendungsspezifischen Datenschutzkonzept werden, vom unternehmensweiten Datenschutzkonzept ausgehend, die Anforderungen weiter spezifiziert und die Informationen auf die Anwendung in den betroffenen Bereichen hin zu geschnitten und mit den handelnden Personen in die Umsetzung gebracht.
im Austausch mit Ihren Mitarbeitern. Unternehmen, in denen mehr als neun Personen mit personenbezogenen Daten automatisiert (mittels EDV) arbeiten, müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Ich kann entweder extern als Ihr Datenschutzbeauftragter fungieren oder einen Ihrer Mitarbeiter auf diese Aufgabe vorbereiten.
Nicht zögern, sondern rechtzeitig handeln Die Beachtung des Datenschutz sollte nicht vernachlässigt werden. Wer sich nicht an die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes hält, muss mit Bußgeldern rechnen. Außerdem drohen Unternehmen für viele Datenschutzverstöße sogar strafrechtliche Konsequenzen.
Handeln Sie deshalb rechtzeitig und rufen Sie mich an unter : oder schreiben Sie mir eine email: [email protected] , wenn Sie Fragen haben oder ein unverbindliches Beratungsgespräch wünschen.
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